Sicherungsrechte

Zur Sicherstellung des Darlehens sowie der Ansprüche aus der Bezugsvereinbarung bzw. sonstigen Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern sollte auf die Gestellung von Sicherheiten durch den Vertragspartner Wert gelegt werden.
 
Dies kann beispielsweise erfolgen und durch
 
·       Abtretung von Lebensversicherungen
·       Grundschuldbestellung
·       Bürgschaft
·       Sicherungsübereignung des Gaststätteninventars, wobei ein etwaiges Mieterpfandrechte des Vermieters zu berücksichtigen ist
 
 
drtm-pplc 2012-05-23 wid-333 drtm-bns 2012-05-23