Gesellschaftsrecht
Als Berater mittelständischer Unternehmer beraten wir Sie bei Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen, der Unternehmensnachfolge und in Bezug auf Transaktionen.
Wir bieten Ihnen unsere Kompetenz in Bezug auf das Recht aller bestehenden Gesellschaftsfomen an. Dazu zählen beispielsweise die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Handelsgesellschaften wie die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gern beraten wir Sie auch hinsichtlich Publikums-, Fonds- und Aktiengesellschaften und Modellen ausländischer Gesellschaften wie der englischen Limited (Ltd.) und der SARL und SL, die der spanischen und französischen Rechtsform der deutschen GmbH entsprechen.
Darüber hinaus erhalten Sie von uns Aufklärung über persönliche Haftungsrisiken als Geschäftsleiter (Vorstand, Geschäftsführer) und als Gesellschafter. Dazu gehört ein aktives Risikomanagement, das auch zur Sicherung Ihrer privaten Vermögenssphäre beiträgt. Denn zu häufig vertrauen Geschäftsleiter und Gesellschafter auf den scheinbaren Schutz der Haftungsbeschränkung bezüglich des Gründungskapitals einer Gesellschaft.
| Berater: | Dr. Alexander Puplick |


